SV- Die Vertretung
der Schüler und
Schülerinnen
Die SV – das sind
wir!!!
Die Schüler und
Schülerinnen sollen
sich an der
Gestaltung des
Schullebens
beteiligen, ihre
Interessen vertreten
und Aufgaben
übernehmen. Kurz:
Sie sollen für ihre
Schule
Mitverantwortung
tragen. Dies ist der
Grundgedanke der
Schülervertretung
(SV). Im Schulgesetz
von
Nordrhein-Westfalen
heißt es dazu im §
74:„Die
Schülervertretung
nimmt die Interessen
der Schülerinnen und
Schüler wahr. Sie
vertritt
insbesondere deren
Belange bei der
Gestaltung des
Bildungs- und
Erziehungsarbeit der
Schule und fördert
ihre fachlichen,
kulturellen,
sportlichen,
politischen und
sozialen
Interessen.“ Die
Schülervertreterinnen
und Schülervertreter
setzen sich demnach
für die Interessen
der Schüler ein und
können selbst
gestellte Aufgaben
in eigener
Verantwortung
durchführen.
Ab Klasse 5 wählt
die Schülerschaft
einer Klasse den
Klassensprecher bzw.
die
Klassensprecherin
und einen
Stellvertreter. Der
Klassensprecher
vertritt die
Interessen der
Schüler der Klasse.
Alle Klassensprecher
und deren
Stellvertreter
bilden den
Schülerrat der
Schule. Dieser ist
für alle Fragen der
Schülermitverantwortung
zuständig, die die
gesamte Schule
betreffen. Der
Schülerrat wählt den
Schülersprecher bzw.
die
Schülersprecherin
und einen
Stellvertreter. Der
Schülersprecher
leitet den
Schülerrat und
vertritt die
Interessen aller
Schüler der Schule.
Zwei gewählte
Verbindungslehrer
beraten die
Schülerinnen und
Schüler in Fragen
der SV und
unterstützen sie bei
der Erfüllung ihrer
Aufgaben
Ebenfalls hat sich
ein Schülergremium
gebildet, das die
Interessen der
Mitschüler in
besonderer Weise
fördert, indem es in
Zusammenarbeit mit
dem Schülersprecher
und dem
Stellvertreter die
verschiedensten
Unternehmungen
plant, bspw.:
-
Musical-Besuche
-
Kletteraktionen
-
Eislaufen
-
Bowlen
-
Kinobesuche
-
Pausensport
-
Fahrten zu Spielen
der
Fußball-Bundesliga
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